Festlegung des Schutzbedarfs der gescannten Dokumente

Für das ersetzende Scannen muss zunächst geklärt werden, welchem Schutzbedarf die Dokumenttypen (z.B. Gerichtsakten,Verwaltungsunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen, medizinische Dokumentation, kaufmännische Buchführungsunterlagen, Besteuerungsunterlagen und Personalakten) unterliegen.

Das BSI unterscheidet beim Schutzbedarf wie folgt:
Normal“ und „Hoch“ – Verwendung von fortgeschrittenen digitalen Signaturen oder qualifizierten digitalen Signaturen
Sehr Hoch“ – Ausschließliche Verwendung von qualifizierten digitalen Signaturen

Das BSI weist zudem unverbindlich darauf hin, wie man für die eigenen Dateien selbst die Klassifizierung des Schutzbedarfs vornehmen kann und was dabei zu berücksichtigen ist. Vgl. BSI Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen

Ersetzendes Scannen und Signieren (E-Akten)