Realisierung des Transfervermerks

  • Die Scan-Komponente übergibt PDF/A Dateien oder Bilddaten an den SecArchive Client
  • Der Transfervermerk kann sichtbar in einer PDF sitzen oder „unsichtbar“ als Meta-Daten angeheftet werden und entspricht einer Signatur mit erweiterbaren „Attributen“
  • Der Transfervermerk sollte laut BSI folgendes enthalten:
    • Ersteller des Scanproduktes
    • Technisches und organisatorisches Umfeld des Erfassungsvorganges
    • Etwaige Auffälligkeiten während des Scanprozesses
    • Zeitpunkt der Erfassung und 
    • Ergebnis der Qualitätssicherung

(Quelle: Bundesministerium des Innern: Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, S. 22 [Stand: 2014])

Experten sind sich einig, dass sowohl der Transfervermerk als auch das erstellte Dokument mit einer elektronischen Signatur geschützt werden sollte.
Das BSI sagt dazu: “Bei hohem oder sehr hohem Schutzbedarf bezüglich der
Integrität sollen gemäß der TR RESISCAN u. a. geeignete kryptographische Mechanismen (z. B. elektronische Signatur) zum Einsatz kommen.“ (Bundesministerium des Innern: Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit [Stand: 2014], S. 23)

Ersetzendes Scannen und Signieren (E-Akten)