Die Speicherung der Dokumente muss auf einem „dauerhaften“ Datenträger erfolgen. Dazu gehören u.a. USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs und Computerfestplatten. Ebenso muss bestätigt werden, dass Original und Scan bildlich und inhaltlich übereinstimmen. Dies wird von dem prüfenden Sachbearbeiter je nach gesetzlicher Anforderung mithilfe der fortgeschrittenen digitalen oder der qualifizierten digitalen Signatur bestätigt. Das ersetzende Scannen muss sicherstellen, dass die gescannten Dokumente zu jedem Zeitpunkt verfügbar und lesbar sind und nicht nachträglich verändert/manipuliert werden können.Was muss für das ersetzende Scannen gewährleistet werden?
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