Die eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG tritt am 01. Juli 2016 in Kraft. Die Verordnung hat das Ziel, elektronische Signaturen, Siegel und weiterreichende Authentifizierungen EU-weit zu vereinfachen und eine länderübergreifende Grundlage zu digitalen Autorisierungen zu schaffen. Die Verordnung definiert dabei: Elektronische Signaturen: elektronische rechtskräftige Signaturen, gleichbedeutend mit handschriftlichen Signaturen Elektronische Siegel für juristische Personen: elektronische Bestätigung über die Herkunft und Vollständigkeit eines Dokuments Zeitstempel: die Markierung eines Dokuments mit Zeit und Datum um die Authentizität zu belegen Elektronische Zustellungsservices: ähnlich der registrierten Zustellung eines Briefes in der analogen Welt, vergleichbar mit einem Einschreiben Elektronische Authentifizierung von Dokumenten: Authentifizierung von Herkunft, Authentizität und Vollständigkeit von digitalen Dokumenten Authentifizierung von Internetseiten: Zertifizierung von Internetseiten um deren Authentizität und Quelle zu bestätigen Für mehr Informationen ist der Verordnungstext online abrufbar. Vom besonderen Interesse ist dabei die elektronische Signatur. Die neuen eIDAS Verordnung unterscheidet dabei zwischen der erweiterten elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur. Die erweiterte elektronische Signatur kann, in Verbindung mit einer Certificate Authority (CA), eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet werden. Dafür muss vom Unterzeichner ein Zertifikat von einer CA erlangt werden. Dieses Zertifikat wird beim Unterzeichnungsprozess kryptographisch mit dem Dokument verlinkt. Neu ist hierbei, dass auch mobile Endgeräte für diese Signaturen verwendet werden können. Die qualifizierte elektronische Signatur ist das gesetzliche Equivalent zur handschriftlichen Signatur und wird in sämtlichen EU Staaten als rechtskräftig anerkannt. Sie basieren auf qualifizierten Zertifikaten, die von Certificate Authorities ausgestellt werden, die zuvor akkreditiert und konstant von den Behörden überwacht werden. Die Zertifikate können weiterhin auf Hardware Token wie Signaturkarten oder USB Token verwahrt werden. Zusätzlich kann über Cloud Trust Center auf sie zugegriffen werden. Wir bei SecCommerce bieten seit mehr als 18 Jahren Lösungen zur eSignatur und eAkten an. Wir stellen unseren Kunden alle Komponenten zur Verfügung, die Sie zum Bereitstellen eines Fernsignatur-Dienstes brauchen. Das umfasst den Signatur Server, den Identity Server (der die unterschiedlichsten Zwei-Faktor Authentifizierungsmethoden bereit stellt) und ein Portal für den sicheren Dateiaustausch und Nachrichtenversand mit automatischer Signatur aller Dateien und Nachrichten. Die neuen eSignaturen vereinfachen die qualifizierte Signatur deutlich. Obwohl sie für Firmen und Großkunden immer noch sehr interessant sind, braucht der Privatkunde keine aufwändigen Signaturkarten oder Lesegeräte mehr für gesetzlich bindende Signaturen. Damit trotz aller Einfachheit die Sicherheit nicht leidet, bieten wir zusätzlich unsere starke Zwei-Faktor Authentifizierung an, um die Angebote unserer Kunden vor Angriffen zu schützen. Durch den Einsatz von PKI Servern und Challenge Response Authentifizierung ist der Prozess dabei beispiellos sicher. Mehr Informationen zu unserer starken Touch Zwei-Faktor Authentifizierung finden Sie hier.Einfache elektronische Signaturen dank eIDAS
Neu: Qualifiziertes Siegeln und Fernsignaturen nach eIDAS
eIDAS bietet zahlreiche Vorteile in einem zunehmend digitalen Alltag
Die neue eIDAS Verordnung und SecCommerce
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